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23.06.2009

Mobile Speichermedien:
Urheberabgabe auf USB-Sticks soll kommen

von Bernd Reder, Dr. Joachim Gartz

Die Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten rückt in greifbare Nähe. Dem Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) zufolge soll die Vergütungspauschale zukünftig zehn Cent pro Stück betragen. Es bleiben aber noch offene Fragen.

Der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) hat bekannt gegeben, dass die heftig umstrittene Urheberabgabe auf USB-Sticks und Speichermedien in Kürze kommen soll. Dem Verband gehören unter anderem Unternehmen wie Fuji, Hama, Imation, Intenso, Kodak, Maxell, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim an.


Für USB-Speichersticks soll noch in
diesem Jahr eine Urheberpauschale
fällig werden.

Der High-Tech-Verband Bitkom, der ebenfalls mit am Verhandlungstisch sitzt, betont gegenüber unserem Schwestermagazin Computer Reseller News, dass bezüglich der Urheberabgabe auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten zwar Fortschritte erzielt worden seien, doch »die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen und viele Detailfragen noch ungeklärt sind«, so Judith Lammers, Urheberrechtsexpertin der Organisation.

Auch habe ein Großteil der Industrie den neuen Abgabesätzen noch nicht zugestimmt.

Besonders umstritten an der Urheberabgabe auf Speichermedien ist das Vorhaben der Verwertungsgesellschaften, die Abgabe rückwirkend ab Anfang 2008 zu erheben. Im Channel herrscht deshalb derzeit eine große Verunsicherung und die meisten betroffenen Hersteller und Händler sprechen sich mit Nachdruck gegen jegliche Form von pauschaler Urheberabgabe aus.

Abgabe kommt in den nächsten Monaten

Eine Abgabe auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten wird jedoch definitiv auf die jeweiligen »Inverkehrbringer« zukommen. Die Frage ist nur noch wann und in welcher Höhe. Vieles deutet darauf hin, dass die Abgabe noch im Laufe der nächsten Monate in Kraft treten wird.

»Fachhändler, die Geräte kaufen, für die keine Abgaben wie Urheberabgabe, Zölle und Steuern gezahlt wurden, laufen Gefahr, dass sie als ‚in den Markt bringender Reseller‘ schließlich auf den Kosten sitzen bleiben und diese stellvertretend für den Hersteller zahlen müssen; vor allem dann, wenn der Hersteller beziehungsweise OEM-Lieferant seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat«, warnt Michael Thedens, Sales Manager DACH bei Transcend, der als Bitkom-Vertreter bei den Verhandlungen über die Urheberabgabe mit am Verhandlungstisch sitzt.

Auftrieb für USB durch Version 3.0

Auch in den kommenden Jahren dürfte die Nachfrage nach USB-Speichermedien hoch bleiben. Ein Grund dafür ist die neue Version 3 des USB-Standards. Sie sieht Transferraten von 5 GBit/s vor.

Zum Vergleich: Die derzeit vorhandenen USB-2.0-Geräte schaffen 480 MBit/s. Allerdings ist das das der theoretisch zu erzielende Maximalwert, den der Standard vorsieht.

Erste USB-3.0-Geräte dürften nach Einschätzung der USB Promoter Group im kommenden Jahr auf den Markt kommen. Windows 7, das neue Betriebssystem von Microsoft, das am 22. Oktober dieses Jahres herauskommt, enthält in der ersten Version noch keine USB-3.0-Treiber, wird aber später damit ausgerüstet.

Auch Bluray-Discs betroffen

Neben USB-Speichersticks sind von der Urheberrechtsabgabe noch andere Speichermedien betroffen. Dazu gehören CD-ROMs, DVDs sowie alle Arten von Speicherkarten, etwa für Handys und Digitalkameras.

Laut IM stehen in Kürze Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften über weitere Produkte an. Dazu zählen Bluray-Discs, MP3-Player und sogar digitale Bilderrahmen. Eine Einigung ist jedoch noch nicht in Sicht: »Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften und die Vorschläge des IM liegen noch weit auseinander«, so der IM auf seiner Web-Seite.

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