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01.09.2009

Überprüfen der eigenen Maßnahmen notwendig:
Mit dem neuem Datenschutzgesetz können Pannen teuer werden

von Werner Veith, Dr. Matthias Hell

Fast nichts tut mehr weh, als wenn Unternehmen Betroffene über Datenlecks informieren müssen. Diese Pflicht kommt mit der Neufassung des Datenschutzgesetzes: Es ist ab dem 1. September in Kraft.

Kurz vor dem Start der Sommerpause im Parlament haben Bundestag und Bundesrat die Neuregelung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Dieses tritt nun zum 1. September 2009 in Kraft. Neben Vorschriften zur Datenverschlüsselung, der Datenverarbeitung und der Einwilligung zur Speicherung von Daten zu Werbezwecken ist in der Gesetzesnovelle auch eine gesetzliche Informationspflicht bei Datensicherheitsverletzungen geregelt. Diese hat es in sich: Gehen personenbezogene Daten verloren, verschaffen sich Unbefugte Zugriff darauf oder werden sie unrechtmäßig an Dritte weitergegeben, müssen Unternehmen und Behörden dies künftig veröffentlichen.

Datenlecks können die Unternehmen nun deutlich teuerer zu stehen kommen. (Quelle: Pixelio, martwo)

Dabei schreibt das Gesetzt auch vor, dass Unternehmen die von den Datensicherheitsverletzungen Betroffenen informieren müssen. Dies kann schlimmstenfalls bedeuten, dass sie sich an Millionen von Betroffenen beispielsweise über Anzeigen in Tageszeitungen wenden müssen.

Nach Ansicht des Security-Anbieters Sophos wird die Gesetzesnovelle bei vielen Unternehmen zu einem Umdenken führen: »Nichts trifft Unternehmen so nachhaltig, wie die Schädigung ihres guten Rufs. In Ländern wie den USA haben ähnlich verstärkte Gesetze bereits zu einem Rückgang bei IT- und Datensicherheitsvorfällen geführt«, so Christoph Hardy, Senior-Security-Consultant bei Sophos. Für deutsche Unternehmen sollte die Verschärfung des Datenschutzrechts daher Anlass sein, ihre bestehenden IT- und Datensicherheitskonzepte kritisch zu prüfen und bei Bedarf zu verbessern. Nur so können sie vermeiden, dass vertrauliche Daten verloren gehen oder von Hackern gestohlen werden.

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