Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung von Vodafone gegen den Mitbewerber T-Mobile aufgeboben. Der darf Apples Smartphone »iPhone« exklusiv in Deutschland anbieten.
Darf T-Mobile nun, oder darf es nicht? Das Mobilfunk-Unternehmen darf, und zwar das »iPhone« exklusiv in Deutschland vermarkten. Das entschied das Landgericht Hamburg. Es hob eine Einstweilige Verfügung von Vodafone gegen das Abkommen zwischen T-Mobile und Apple auf.

"Sparen mit dem iPhone": T-Mobile darf Apples Smartphone nun doch exklusiv
in Deutschland anbieten, in Kombination mit einem Mobilfunkvertrag.
Das bedeutet, dass das Edel-Smartphone ab sofort wieder ausschließlich in Verbindung mit einem »Complete«-Tarif von T-Mobile erhältlich ist. Dieser kostet je nach Version 49, 69 oder 89 Euro im Monat. Hinzu kommen rund 400 Euro für das iPhone selbst.
»Ich freue mich, dass nun Klarheit für unsere Kunden herrscht«, so Philipp Humm, Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland. Viel mehr dürfte ihn erfreuen, dass kein Konkurrent das Edelteil von Apple anbieten darf.
Vor der Entscheidung des Landgerichts hatte T-Mobile kurzzeitig die Vertragsbindung für das iPhone auf Eis gelegt und das Telefon ohne SIM-Karten-Lock für 999 Euro angeboten. Jetzt ist wieder Schluss damit, sprich das Smartphone funktioniert nur in Verbindung mit einem »Complete«-Vertrag.
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