Network Computing

Nutzung durch Klagen teilweise ungewiss

Bundesnetzagentur vergibt Frequenzen für Breitband

Von: Werner Veith

Die Vergaberegeln für weitere Funkfrequenzen hat Bundesnetzagentur festgelegt: Versteigerungen. Zu den Bereichen gehören 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz. Damit stehen neben 3,5 GHz weitere Bänder für drahtlose Breitbanddienste bereit.

Für den Einsatz der Frequenzen schreibt die Bundesnetzagentur nur vor, dass sie für den drahtlosen Zugang zu Telekommunikationsdiensten dienen müssen. Eine Einschränkung auf UMTS oder Wimax gibt es nicht. Allerdings sind in allen drei Bändern Rechtsverfahren anhängig, so dass die diese abschließend auch gar nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen könnten.

 


Die Bundesnetzagentur in Bonn

 

Die Funkblöcke gibt es einzeln (ungepaart) oder im Zweierpack (gepaart) in einer Größe von 5 MHz beziehungsweise 4,95 MHz und einmal auch 14,2 MHz. Zwei Frequenzblöcke haben den Vorteil, dass sie sich parallel für Up- und den Download nutzen lassen.

 

Alle Bänder zusammengerechnet ergibt sich eine Größe von 270 MHz. Die Zuteilung erfolgt über eine Versteigerung. Das Mindestgebot beträgt beispielsweise für ein Paar mit jeweils 5 MHz 2.500.00 Euro. Ein einzelnes 5-MHz-Band beginnt immer noch bei 1.250.000 Euro.

 

Allerdings gibt es Streit beim 1,8-GHz-Bereich. Ursprünglich gehörten diese zum E-GSM-Band und wurden im Rahmen eines GSM-Konzepts von 2005 geräumt. Dagegen laufen Klagen. Hätten diese Erfolg, wollten die E-Netzbetreiber ihre Abtretungserklärung zurückziehen. Der 1,8-GHz-Bereich fiele dann weg.

 

Ein Teil des 2-GHz-Bereichs ist durch den Widerruf der Vergabe an die Quam freigeworden. Auch hier ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Ähnliches Spiel erfolgt auch für 2,6 GHz. Hier ist es der feste Funkdienst, dem Teile bis zum 31. Dezember 2007 zugeteilt waren. Eine Verlängerung hat die Bundesnetzagentur abgelehnt. Dagegen läuft eine Klage.

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